1. VERTRAGSSCHLUSS
1.1 Vertragspartner: Leinebergland-Solar GmbH, Ahornstraße 15, 31028 Gronau (Leine),Deutschland. Vertragspartner für alle über E-Mail / Elektronischen Wege geschlossenenVerträge ist die Leinebergland-Solar GmbH.
1.2 Vertragserklärungen: Durch Rücksenden (postalisch oder via E-Mail) des von Ihnen unterzeichneten persönlichen Angebots, welches Sie von uns via E-Mail oder postalisch erhalten haben oderauch mit der elektronischen Annahme in der Angebotsübersicht mit persönlichen Zugang, geben Sie eine verbindliche Erklärung zum Abschluss dieses Vertrages ab. Durch die Abgabe der verbindlichen Erklärung bestätigen Sie, dass Sie diese AGB gelesen haben und diese akzeptieren. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst mit Zugang unserer Vertragsbestätigung zustande.
1.3 Berechtigung: Sie erklären mit der Abgabe Ihrer Vertragserklärung verbindlich, alleiniger Eigentümer des Hauses (oder in anderer Weise zur Zustimmung der Errichtung eines Solarstrom-Systems berechtigt) zu sein, auf/in dem das Solarstrom-System installiert werden soll.
2. VERTRAGSGEGENSTAND
2.1 Wir verpflichten uns zur Lieferung und Verkauf eines Solarstrom-Systems nach Maßgabe dieses Vertrages, insb. Ziffer 3.
2.2 Außerdem werden wir nach Maßgabe dieses Vertrages, insb. Ziffern 4 und 5, die Errichtung unddie Inbetriebnahme des Solarstrom-Systems vornehmen.
2.3 Die anfallenden Errichtungs- und Inbetriebnahmearbeiten sind Nebenleistungen zum Kaufvertrag des Solarstrom-Systems (Kauf mit Montageverpflichtung).
2.4 Wir werden Sie außerdem bei sämtlichen im Kontext mit der Errichtung und der Inbetriebnahme anfallenden Formalitäten nach Maßgabe dieses Vertrages, insb. Ziffer 5, unterstützen. Die Übernahme der Anlagenbetreiberpflichten durch Leinebergland-Solar sind hingegen nicht Gegenstand dieses Vertrages.
2.5 Im Gegenzug verpflichten Sie sich, den Kaufpreis nach Ziffer 7 dieses Vertrages zu zahlen.
3. VERKAUF / EIGENTUMSVORBEHALT
3.1 Kaufgegenstand: Wir verkaufen Ihnen das im Anhang zu Ihrem persönlichen Angebot „Datenblätter zu den Komponenten Ihrer Anlage“ definierte Solarstrom-System soweit mit aufgeführt, gegebenenfalls inklusive eines Stromspeichers (im Folgenden nur noch Solarstrom-System). Das Solarstrom-System wird Ihnen an der Adresse des im Angebot angegebenen Installationsortes übergeben. Sie verpflichten sich zur Abnahme des Solarstrom-Systems.
3.2 Eigentumsvorbehalt: Die Parteien einigen sich aufschiebend bedingt durch vollständige Kaufpreiszahlungüber den Eigentumsübergang des Solarstrom-Systems.
3.3 Beschaffungsrisiko: Das Risiko, eine bestellte Ware besorgen zu müssen (Beschaffungsrisiko), übernehmen wir nicht. Dies gilt auch bei der Bestellung von Waren, die nur ihrer Art und ihren Merkmalen nach beschrieben sind(Gattungswaren). Wir sind nur zur Lieferung der von uns bei unseren Lieferanten bestellten Waren verpflichtet. Die Einschränkung gilt nicht, wenn lediglich eine kurzfristige Lieferstörung vorliegt oderwir die Störung der Zulieferung selbst zu vertreten haben, weil wir es unterließen, das Solarstrom-System rechtzeitig durch ein kongruentes Deckungsgeschäft einzukaufen. Wir werden Sie unverzüglich über eine entsprechende Nichtverfügbarkeit des Solarstrom-Systems informieren und Ihnen einen bereits erbrachten Kaufpreis unverzüglich erstatten.
4. ERRICHTUNG
4.1 Statik: Erfahrungsgemäß verläuft die Installation von Solarmodulen aus statischer Sicht problemlos. Es ist dennoch Ihre Pflicht, sicher zu stellen, dass Ihr Dachstuhl der zusätzlichen Last der Solarmodule und ihres Unterbaus standhalten kann. Bei Zweifeln sollten Sie auf Ihre Kosten einen Baustatikermit der Überprüfung der Standsicherheit beauftragen.
4.2 Genehmigungen: Leinebergland-Solar setzt voraus, dass die öffentlich-rechtlichen Anforderungen, insbesondere der jeweiligen Landesbauordnung und des Denkmalschutzgesetzes, durch Sie eingehalten werden. Wir übernehmen nicht die Kosten für die entsprechende Prüfung oder für die eventuell erforderlicheSchaffung von entsprechenden Voraussetzungen – beides ist ausdrücklich nicht Bestandteildes Vertrages.
4.3 Ihre Aufklärungspflichten: Sie sind verpflichtet alle von uns angefragten Informationen über die Art und Beschaffenheit des Daches umfänglich und wahrheitsgemäß anzugeben.
4.4 Baufreiheit des Daches: Sie sind verpflichtet, die Dachflächen, auf denen das Solarstrom-System installiert werden soll, in einem baufreien Zustand zu halten. Insbesondere sind Satellitenantennen durch Sie zu versetzen.
4.5 Termine: Die Termine für die Lieferung und die Errichtung des Solarstrom-Systems werden wir mit Ihnen abstimmen. Abweichungen, durch Auftragslage oder Witterung bedingt, sind möglich; in solch einem Fall werden wir uns unverzüglich mit Ihnen in Verbindung setzen. Die vereinbarten Liefer- und Ausführungstermine entsprechen dem jeweiligen Planungsstand und sind, soweit nicht anders vereinbart, deshalb nicht verbindlich im Zusammenhang mit der Erfüllung unserer Pflichten aus dem Kaufvertrag.
4.6 Zugang/Gestaltung von Maßnahmen: Sie gewähren uns und den von uns Beauftragten ungehinderten Zugang zu den Dachflächen und Gebäudeteilen, in bzw. auf welchen das Solarstrom-Systemzu installieren ist. Sofern Sie nicht im Zusammenhang mit der Angebotserstellung Abweichendes mit uns vereinbart haben, müssen unsere Montagefahrzeuge oder die unserer Beauftragten so nah wie erforderlich und zumutbar, üblicherweise bis auf 20 Meter, an den Installationsort heranfahren können. Außerdem stellen Sie eigenverantwortlich sicher, dass ein für die Installation eventuell notwendiges Gerüst aufgestellt werden kann. Sie verpflichten sich, sämtliche Maßnahmen, die zur Errichtungdes Solarstrom-Systems erforderlich sind, zu gestatten. Sie stellen uns am Standort vorhandene Flächen für Zwischenlagerung von Material unentgeltlich zur Verfügung. Alle Maßnahmen werden somit Ihnen abgestimmt, dass unbillige Beeinträchtigungen vermieden werden.
4.7 Verantwortung für gelagertes Material: Unter Umständen wird Material vor dem Errichtungstermin bei Ihnen auf dem Grundstück angeliefert. Sie sind dafür verantwortlich, dieses Material gegenüber Zugriffen von Dritten zu schützen.
4.8 Verzögerungen: Sie sind selbst verantwortlich für Zugangsbehinderungen am Installationsort undfür Verzögerungen aufgrund von Beschränkungen der Installation. Alle Termine und Fristen, die sich auf unsere Leistungen beziehen, könne sich um den Zeitraum verschieben bzw. verlängern, in demwir aufgrund von Montagebehinderungen in der Leistungserbringung behindert waren. Eventuell hierdurch entstehende Nutzungsausfälle oder Zusatzkosten werden von Ihnen getragen.
5. LEISTUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER ERRICHTUNG UND INBETRIEBNAHME
5.1 Anmeldung: Wir werden das Solarstrom-System in Ihrem Namen beim Netzbetreiber anmelden.Für die Meldung bei der Bundesnetzagentur vgl. Ziffer 6.1.
5.2 Netzanschluss: Wir werden das Erfordernis eines Netzanschlusses für den Betrieb des Solarstrom-Systems gemeinsam mit Ihnen prüfen und eine gegebenenfalls erforderliche Anpassung des Netzanschlusses, sofern von Ihnen gewünscht, bei dem zuständigen Netzbetreiber beauftragen.
5.3 Messstellenbetrieb: Wir werden beim Netzbetreiber die Einspeisezählung für Sie beantragen,sofern Sie nicht selbst als dritter Messstellenbetreiber tätig werden möchten oder ein anderer dritter Messstellenbetreiber von Ihnen beauftragt werden soll. Haben Sie uns ein solches Interesse schriftlich angezeigt, ist die Beauftragung der Zählersetzung nicht Gegenstand unseres Vertrages.
5.4 Zählerschrank: Wir übernehmen die Ertüchtigung des Zählerschrankes für Sie, sofern Sie uns hierzu gesondert beauftragen. Hierfür können weitere Kosten entstehen.
5.5 Inbetriebnahmeprotokoll: Unter Ihrer Anwesenheit wird ein Inbetriebnahmeprotokoll durch uns oder unsere Beauftragten erstellt.
5.6 Mitteilung Inbetriebnahmetermin: Wir werden dem Netzbetreiber das Datum der Inbetriebnahmevor dem Inbetriebnahmetermin mitteilen und das Inbetriebnahmeprotokoll gemäß Ziffer 5.5 übersenden. Inbetriebnahme ist die erstmalige Inbetriebsetzung der Anlage nach Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft der Anlage; die technische Betriebsbereitschaft setzt voraus, dass die Anlagefest an dem für den dauerhaften Betrieb vorgesehenen Ort und dauerhaft mit dem für die Erzeugung von Wechselstrom erforderlichen Zubehör installiert wurde (vgl. § 3 Nr. 30 EEG-2017).
5.7 Fertigmeldung: Wir werden die Meldung der Fertigstellung der Anlage beim Netzbetreiber in Ihrem Namen übernehmen.
5.8 Vollmacht: Zur Durchführung der vorstehend genannten Tätigkeiten erteilen Sie uns eine Vollmacht, für die wir Ihnen ein entsprechendes Formular zur Verfügung stellen.
5.9 Ihre Mitwirkungspflichten: Im Rahmen der Ausübung der Leistungen nach dieser Ziffer kann Ihre Mitwirkung erforderlich werden. Dies betrifft insbesondere Informationen zur Ausfüllung von Anträgen, Anmeldungen und anderen Datenerhebungsbögen von Behörden und/oder Netzbetreibern.Sofern uns die jeweilig angefragten Daten nicht aus dem Inhalt dieses Vertrages bekannt sein können, verpflichten Sie sich, uns diese in geeigneter Weise mitzuteilen. Sie verpflichten sich außerdem, uns sämtlichen Schriftverkehr mit Behörden und Netzbetreibern über die Errichtung und die Inbetriebnahme des Solarstrom-Systems in eingescannter Form per E-Mail zu übermitteln.
5.10 Foto- und Videoaufnahmen: Sie berechtigen uns, Foto- und Videomaterial Ihres Hauses zu erstellen, um die Arbeiten im Zusammenhang mit der Errichtung des Solarstrom-Systems zu dokumentieren.Die Aufnahmen sind anonym und weisen keinen Personenbezug auf; es sei denn, die betroffenen Personen stimmen einer Aufnahme ausdrücklich und schriftlich zu.
5.11 Kosten: Kostenforderungen Dritter im Zusammenhang mit den vorgenannten Tätigkeiten, insbesonderesolche des Netzbetreibers für eine Herstellung des Netzanschlusses und der Ertüchtigungdes Zählerschrankes, haben Sie zu begleichen. Im Rahmen des Angebotes haben wir solche Kosten, die über den eigentlichen Kaufpreis hinaus entstehen, geschätzt. Diese Kosten sind nicht Bestandteil des Kaufpreises gemäß Ziffer 7.
6. ANLAGENBETRIEB UND STÖRUNGSMANAGEMENT
6.1 Mit dem Stichtag der Inbetriebnahme des Solarstrom-Systems fällt Ihnen die energiewirtschaftliche Marktrolle des Anlagenbetreibers zu. Der Anlagenbetrieb und die energiewirtschaftlichen Pflichteneines Anlagenbetreibers sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. Damit obliegt Ihnen insbesonderedie Meldung des Solarstrom-Systems bei der Bundesnetzagentur über das PV-Meldeportal bzw.das Marktstammdatenregister. Gegebenenfalls kann eine gesonderte Meldung des Speichers erforderlich sein.
6.2 Die Wahrnehmung aller beim Netzbetreiber und bei der Bundesnetzagentur als Anlagenbetreiberzu tätigenden Mitteilungen ist ausschließlich Ihre Aufgabe, sofern diese nicht nach Ziffer 5 von uns übernommen wird oder es wurde Gegenteiliges ausdrücklich schriftlich vereinbart. Unsere Mitarbeiter werden Sie jedenfalls wo immer möglich und zulässig unterstützen, damit diese Prozesse für Sie so unkompliziert wie möglich vonstattengehen.
6.3 Während der ersten 5 Jahre nach seiner Inbetriebnahme überwachen wir das Solarstrom-System aus der Ferne über eine von Ihnen zur Verfügung gestellten Internetverbindung regelmäßig, um sich abzeichnende technische Probleme frühzeitig zu erkennen (Störungsmanagement). Dazu gewährenSie uns insbesondere den direkten Zugang zu den Onlinedaten des bei Ihnen installierten Wechselrichters (insb. Freischaltung des Direktzugangs im Herstellerportal) und den durch den zuständigen Messstellenbetreiber erfassten Messdaten (Erzeugungs- und Verbrauchsdaten).
7. PREISE UND ZAHLUNGSARTEN
7.1 Preise: Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Angebot aufgeführten Preise. Alle Preisesind Gesamtpreise in Euro, d. h. sie beinhalten alle Preisbestandteile inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.
7.2 Zahlungsart und -frist: Sämtliche Rechnungsbeträge sind sofort nach Zugang der Rechnung per Überweisung zu zahlen. Wir behalten uns zur Absicherung des Kreditrisikos bei fehlender Bonität vor, eine Vorauszahlung zu verlangen. Bitte beachten Sie, dass wir Zahlungen lediglich von Konten innerhalb der Europäischen Union (EU) akzeptieren. Etwaige Kosten einer Geld-Transaktion sind von Ihnenzu tragen.
7.3 Rechnungen via E-Mail: Sie sind damit einverstanden, dass Sie Rechnungen und Gutschriften ausschließlich in elektronischer Form an die von Ihnen im Rahmen der Anforderung des Angebotes angegebene E-Mail-Adresse erhalten.
7.4 Verzug: Befinden Sie sich in Zahlungsverzug, können wir angemessene Maßnahmen zur Durchsetzungunserer Forderung ergreifen; fordern wir Sie erneut zur Zahlung auf oder lassen den Betragdurch einen Beauftragten einziehen, stellen wir Ihnen die dadurch entstandenen Kosten in Rechnung.
7.5 Zahlungsverweigerung: Einwände gegen Rechnungen berechtigen zum Zahlungsaufschub oderzur Zahlungsverweigerung nur, sofern die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers besteht. Ihre Rechte nach § 315 BGB bleiben unberührt.
7.6 Aufrechnung: Sie können gegen unsere Ansprüche nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestelltenGegenansprüchen aufrechnen. Dies gilt nicht für Ansprüche aufgrund vollständiger oderteilweiser Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung der Vertragspflichten.
8. RUHEN DER VERTRAGSPFLICHTEN
8.1 Sollten die Vertragsparteien durch höhere Gewalt, Terror, Krieg, oder durch sonstige Umstände mit unmittelbaren Auswirkungen auf den Vertragsgegenstand, die abzuwenden nicht in ihrer Macht liegen bzw. deren Abwendung mit einem angemessenen technischen und/oder wirtschaftlichen Aufwandnicht erreicht werden kann, an der Erfüllung ihrer Leistungen ge- bzw. behindert sein, so ruhen dieVerpflichtungen zur Vertragserfüllung, bis diese Umstände und Folgen beseitigt sind. Die Vertragspartner werden sich unverzüglich über diese Umstände und deren voraussichtliche Dauer informieren Entsprechendes gilt für den Wegfall dieser Umstände. Die Vertragsparteien werden alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um ihren Verpflichtungen so bald wie möglich nachkommen zukönnen.
8.2 Wir sind berechtigt, das Projekt zu unterbrechen, sofern sich während der Projektierung oder Installation Umweltgefährdungen, bauliche Risiken oder sonstige Gefahren ergeben oder sofern eine vertragsgerechte Auftragsausführung von gesetzlichen Vorschriften behindert wird. In einem solchen Fall werden wir, sofern möglich, Ihnen ein Angebot zur Entfernung der Projektbehinderungen erstellen. Sollten Sie dieses Angebot nicht annehmen oder die Projektbehinderungen nicht eigenständig entfernen, behalten wir uns vor, die weitere Umsetzung des Vertrages abzulehnen und Ihnen etwaige bereits entstandene Kosten in Rechnung zu stellen. Natürlich bleibt das Recht zur Geltendmachung eines Schadenersatzanspruches davon unberührt.
9. RÜCKTRITTSRECHT
9.1 Wir sind berechtigt, von diesem Vertrag zurückzutreten, wenn
1. das im Angebot enthaltene Solarstrom-System nach den Maßstäben der Ziffer 3.3 nichtverfügbar ist.
2.Sie Ihren Pflichten nach Ziffern 4.3, oder 4.6 nicht nachkommen,
3.die Installation des Solarstrom-Systems wegen unzureichender Statik des Gebäudes, insbesonderedes Daches, nicht möglich ist und Sie eine auf Ihre Kosten durchzuführende Ertüchtigungnicht unternehmen.
4.die Netzverträglichkeitsprüfung des Netzbetreibers negativ ist.
5.Sie Ihrer Mitwirkungspflicht gemäß Ziffer 5.9 nicht binnen einer Frist von einer Woche nachkommenoder die Mitwirkung ablehnen.
6.die Einhaltung der von Netzbetreiber geforderten Ausführung des Zählerplatzes oder einer imZusammenhang mit der Installation des Solarstrom-Systems etwaig erforderlichen Anpassung derKundenanlage mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist, die uns bei der Angebotserstellungnoch nicht bekannt sein konnten.
9.2 Treten wir vom Vertrag zurück und beruht der Rücktrittsgrund auf einer schuldhaften PflichtverletzungIhrerseits, haben Sie die von uns für den Vertrag bereits aufgebrachten Kosten wie TransportundErrichtungskosten, zu erstatten.
9.3 Bei Nichteinhaltung des vereinbarten Zahlungsplanes bzw. der Zahlungsziele sind wir berechtigt,alle Leistungen einzustellen und von diesem Vertrag zurückzutreten.
9.4. Kündigen Sie oder treten Sie vom Vertrag vor Ausführung der Installationsarbeiten zurück, sind wir berechtigt, 10 % des Netto-Auftragswertes als pauschalierten Schadensersatz geltend zu machen.Es steht Ihnen frei nachzuweisen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
10. ERTRAGSPROGNOSEN UND WEITERE UNTERLAGEN
10.1 Prognosen: Wir bieten Ihnen kostenlose Ertragsprognosen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen,basierend auf softwaregestützten Simulationen und Wetterdaten. Bei den in der Analyse berechnetenWerten handelt es sich um eine Simulation auf Grundlage Ihrer auf unserer Website gemachten Angaben,sowie realistischen statistischen Annahmen. Abweichungen von den statistischen Annahmenkönnen nicht ausgeschlossen werden, sodass in der Praxis abweichende Ergebnisse möglich sind. DieAnalyse und Anlagenauslegung wurden auf dem heutigen Stand der geltenden technischen Vorschriftensowie der aktuellen Gesetzgebung erstellt. Die dieser Analyse zugrundeliegenden Berechnungenwurden gewissenhaft erstellt. Für etwaige Berechnungsfehler haften wir nur bei Vorsatz und groberFahrlässigkeit.
10.2 Weitere Unterlagen: Abbildungen, Zeichnungen und andere Unterlagen sind nur annähernd maßgebend,sofern nichts anderes vereinbart worden ist. Abweichungen sind möglich und zulässig.
10.3 Keine Beschaffenheitsvereinbarung: Die Prognosen und weiteren Unterlagen enthalten keine Aussagen über die Beschaffenheit des Solarstrom- Systems. Die Beschaffenheit der Solarstromanlage sowie die übrigen Vertragsbedingungen ergeben sich ausschließlich aus dem diesem Vertragund dem Anhang „Datenblätter zu den Komponenten Ihrer Anlage“, der Ihrem persönlichen Angebot beigefügt ist.
10.4 Urheberrecht: Wir behalten uns für diese Unterlagen alle Eigentums- und Urheberrechte vor.
11. HAFTUNG
11.1 Unsere Haftung sowie die unserer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde; dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).
11.2 Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich unsere Haftung auf den Schaden, den wir bei Abschluss des Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder unter Berücksichtigung der Umstände, die wir kannten oder kennen mussten, hätten voraussehen müssen.
11.3 Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
11.4 Jeglicher in den vorstehenden Ziffern behandelter Haftungsausschluss gilt auch für die persönliche Haftung aller unserer Mitarbeiter und Arbeitnehmer sowie für alle Mitarbeiter und Arbeitnehmervon Firmen, die von uns im Zuge der Vertragserfüllung beauftragt wurden.
12. DATENSCHUTZ
12.1 Im Hinblick auf den Datenschutz gelten die Bestimmungen in unserer Datenschutzerklärung. Diese ist abrufbar unter https://leinebergland-solar.onepage.me/datenschutz
13. EINWILLIGUNG IN DIE VERWERTUNG VON FOTO- UND VIDEOAUFNAHMEN IHRES HAUSES
13.1 Wir verwenden die nach Ziffer 5.10 angefertigten Foto- und Videoaufnahmen ohne Personenbezugauch zu Werbezwecken.
13.2 Sofern die Foto- und Videoaufnahmen von Ihrem Grundstück aus angefertigt wurden, erklärenSie mit Abgabe Ihrer Vertragserklärung die Einwilligung in die gewerbliche Verwertung der nach Ziffer 5.10 angefertigten Foto- und Videoaufnahmen zu den Zwecken der Ziffer 13.1.
14. CUSTOMER CARE
Bei Fragen kontaktieren Sie uns telefonisch unter 05182 5864297 oder per Mail unter info@leinebergland-solar.de.
15. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
15.1 Werden als Fristen Werktage angegeben, so verstehen wir hierunter alle Tage von Montag bis einschließlich Freitag, mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen.
15.2 Diese Bedingungen sind abschließend. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
15.3 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen davon unberührt.
15.4 Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
15.5 Der Gerichtsstand für Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist ausschließlich Berlin. Das gleichegilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
16. WIDERRUFSBELEHRUNG
16.1 Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage und beginnt sobald Sie die Auftragsbestätigung von uns erhalten haben. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Leinebergland-Solar GmbH, Ahornstraße 15, 31028 Gronau (Leine), Deutschland, E-Mail: info@leinebergland-solar.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster- Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
16.2 Folgen des Widerspruchs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen,an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Fürdiese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinemFall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Ein Musterbrief zum Wiederruf finden Sie hier:
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